Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1961 - III ZR 15/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,4605
BGH, 17.05.1961 - III ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,4605)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1961 - III ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,4605)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1961 - III ZR 15/60 (https://dejure.org/1961,4605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,4605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht durch eine positive Vertragsverletzung - Schadensersatzpflicht im Rahmen einer Amtshaftung - Einschleppung der Hühnerpest in eine Farm - Schaffung einer Gefahrenlage durch Unterlassung bestimmter veterinärpolizeilicher Maßnahmen - Abhaltung einer ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Beweisführungslast geben Anlaß zu folgenden Hinweisen: Stehen eine Amtspflichtverletzung und auch eine zeitlich nachfolgende Schädigung, die durch die Amtspflichtverletzung verursacht worden sein kann, tatsächlich fest, so braucht der Geschädigte im allgemeinen den ursächlichen Zusammenhang nicht nachzuweisen; er kann der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, daß der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist (BGH WM 1963, 60, 63; WM 1960, 1150, 1151; Senatsurteile III ZR 28/60 vom 13. April 1961 S. 5, 6 und III ZR 15/60 vom 17. Mai 1961 S. 6; RG HRR 1934 Nr. 255).

    Es genügt hier nicht die bloße Möglichkeit der Verhinderung, ebensowenig eine gewisse Wahrscheinlichkeit, solange sie sich nicht in einem Ausmaß verdichtet, daß sie an Sicherheit grenzt (Senatsurteil III ZR 15/60 vom 17. Mai 1961).

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, dann kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nur bejaht werden, wenn der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre; eine bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nicht (Senatsurteile vom 17. Mai 1961 - III ZR 15/60 - n.v. - und vom 29. November 1973 - III ZR 211/71 - JZ 1974, 265; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 34, 206 (215); BGHZ 64, 46 (51); Kreft in BGB-RGRK § 839 Rn. 555; Baumgärtel/Laumen, Beweislast 2. Aufl., § 839 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht